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Finanzinstrument
 

Finanzinstrument ist ein durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz eingeführter Begriff im Bank- und Börsenwesen.

Nach § 2 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zählen zu den Finanzinstrumenten

Wertpapiere, - beispielsweise Aktien, Schuldverschreibungen, Genussscheine, Optionsscheine, Investmentanteile) -
Geldmarktinstrumente, - Forderungen, die keine Wertpapiere sind, aber gehandelt werden, etwa Schuldscheine -
Derivate im Sinne des WpHG, - hier sind Termingeschäfte gemeint -
Rechte auf Zeichnung von Wertpapieren und
sonstige Instrumente, die an einem organisierten Markt im Inland oder der EU zugelassen sind.
Die früher engere Definition des Insiderpapiers, die sich nur auf die an einer inländischen Börse oder im Freiverkehr gehandelten Wertpapiere bezog, ist 2004 abgelöst und ausgeweitet worden. Auch nicht börsengehandelte Transaktionen können dem Insiderrecht unterliegen, wenn ihr Preis von börsengehandelten Finanzinstrumenten abhängt.

Dass kein Insider zu eigenem Nutzen Vorteile aus einem Informationsvorsprung zieht, überwacht in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit ausgeklügelten EDV-Programmen. Diese filtern aus den täglichen Umsätze an den Börsen Auffälligkeiten heraus. Insidergeschäfte stehen unter Strafe. Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das sind beispielsweise Banken und Sparkassen, müssen missbrauchsverdächtige Geschäfte dieser Behörde anzeigen.

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