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Aktiensplit


Aktiensplit ist eine Maßnahme einer Aktiengesellschaft, den Nennwert der Aktien herabzusetzen oder die Anzahl der ausgegebenen Aktien zu erhöhen, um den Kurs einer börsennotierten Aktie zu reduzieren und die Aktie damit leichter (leichter handelbar) zu machen.

Die Durchführung eines Aktiensplit muss in der Hauptversammlung beschlossen werden. Diese Maßnahme ist eigentlich rein psychologischer Natur, da sich an den Beteilungsverhältnissen nichts ändert. Die Aktie verbilligt sich im Börsenpreis, ohne dass sich das Eigenkapital der Gesellschaft ändert. In der technischen Durchführung werden die bisherigen Aktien eingezogen und durch Aktien mit einem niedrigeren Nennwert aber gleicher WKN bzw. ISIN ersetzt.

Im Rahmen der Euroeinführung wurden in Deutschland viele Aktien von einem nominellen Nennwert von üblicherweise 50 DM auf Stücke im Nennwert von 5 €, 1 € oder nennwertlose Stückaktien umgestellt. Die Anzahl der Aktien im Depot erhöhte sich ohne Änderung des Depotwertes für diese Aktien.

Beim Aktiensplit gilt einkommenssteuerlich das ursprüngliche Anschaffungsdatum für die Bemessung der Spekulationsfrist. Das Datum der Gutschrift der neuen Aktien ist irrelevant. Anders ist die Behandlung bei Gratis- oder Bonusaktien. Hier geht mit der Ausgabe eine Eigenkapitalveränderung einher.

Gegenteil: Aktienzusammenlegung

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