Aktien-Depot - Lexikon der BörseAsset Deal
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| Bei einem Asset Deal handelt es sich um einen Kauf von Anteilen an Wirtschaftsgütern (Assets) bzw. Personengesellschaften (steuerlich gesehen). Hierbei werden die Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, also Grundstücke, Gebäude, Maschinen, etc. im Rahmen der Singularsukzession einzeln übertragen. Es handelt sich daher um einen Sachkauf. Außerdem gibt es den Share Deal, dies ist ein Kauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft. Der Share Deal stellt einen Rechtskauf gemäß § 453 (1) BGB dar, wobei Aktien, GmbH-Anteile, sowie Geschäftsanteile an einer Personengesellschaft Kaufgegenstand sind. Hierdurch wird der Erwerber Anteilseigner und erhält die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten. Vermögensgegenstände, die einem Gesellschafter gehören, aber von der Gesellschaft genutzt werden, z.B. Immobilien, Grundstücke, etc. gehen beim Übergang der Gesellschaftsbeteiligung nicht mit über. Die Übernahme von einem Unternehmen kann von innen oder von außen geschehen. Während es sich bei einem „Manager Buy out“ (MBO) um den Erwerb eines Unternehmens durch seine derzeit eigenen „Manager“ (Geschäftsführer/leitende Angestellte) handelt, stellt das „Manager Buy In“ (MBI) den Erwerb von außerhalb, externen Käufer dar. Es kann auch eine Mischform (Bimbo) geben. Die Übertragung der Assets bzw. Rechte geschieht an einem vertraglich vereinbartem Stichtag. Der Übergang der einzelnen Wirtschaftsgüter erfolgt durch Einigung und Übergabe, bei Grundstücken durch notarielle Auflassung und Eintragung in das Grundbuch. Die Übertragung der Gesellschaftsbeteiligungen erfolgt durch Abtretung bzw. bei verbrieften Aktien durch Übereignung der Aktienurkunden, bei Namensaktien durch Indossierung. Dieser
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