Aktien-Depot - Lexikon der BörseBonusaktien
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| Bonusaktien oder Gratisaktien werden den bisherigen Aktionären zugeteilt, wenn sich das Eigenkapital einer Aktiengesellschaft durch Auflösung von Rücklagen erhöht. Die bisherigen Aktionäre profitieren von der Eigenkapitalerhöhung im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung. Erhöht sich beispielsweise das Eigenkapital um 20 %, so erhalten die bisherigen Aktionäre für jeweils 5 Aktien eine zusätzliche Aktie. Derartige Kapitalbereinigungen werden meist zum Wechsel eines Geschäftsjahres durchgeführt, daher sind die neuen Aktien in der Regel voll dividenden- bzw. gewinnberechtigt und werden damit den bisherigen Aktien gleichgestellt. Bei sofortiger voller Gewinnberechtigung erhalten die Bonusaktien die gleiche Wertpapierkennnummer - WKN bzw. ISIN-. Wird nur eine anteilige Gewinnberechtigung gewährt, gelten die Bonusaktien als junge Aktien und erhalten eine abweichende Wertpapierkennnummer und werden an der Börse während des Geschäftsjahres gesondert notiert. Nach Ablauf des Geschäftsjahres fällt diese Unterscheidung fort. Hat ein Aktionär keine passende Aktienzahl, kann er mittels Bezugsrechtskauf die fehlenden Rechte dazu erwerben, um entsprechend neue Aktien gutgeschrieben zu bekommen. Einkommenssteuerlich gelten Bonusaktien in Deutschland als zum Zeitpunkt der Ausgabe erworben, für den entsprechendene Anteil beginnt die Spekulationsfrist mit der Depotgutschrift zu laufen. siehe auch: Aktiensplit, Kapitalerhöhung Dieser
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