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Disagio


Disagio (von ital. disaggio, Abgeld, Abzug, Abschlag; auch Damnum von lat. damnum, Verlust, Einbuße) ist ein Abschlag vom Nennwert oder der Parität, der bei Ausreichung eines Kredits oder Ausgabe eines Wertpapiers oder von Geldsorten vereinbart werden kann. Das Disagio wird in der Regel in Prozent angegeben.

Grund eines Disagios ist die Vereinbarung eines niedrigen Zinssatzes, wodurch die spätere Belastung bei der Rückzahlung geringer gehalten werden kann. Außerdem kann der Betrag des Disagios im Jahr der Auszahlung und bei Erfüllung der Rahmenbedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Für Selbstnutzer einer Immobilie gibt es seit der Neuregelung der Eigenheimförderung 1996 allerdings keine steuerlichen Vorteile mehr durch das Disagio. Deswegen ist es in diesem Fall auch nicht sinnvoll, ein Disagio aufzunehmen. Anders liegt der Fall bei Darlehensnehmern, die ihre Immobilie vermieten wollen. Hier können Disagios als Werbungskosten direkt von der Steuer abgesetzt werden.

Das Gegenteil des Disagios ist das Agio oder Aufgeld.

Beispiel
Bei Vereinbarung eines Darlehens in Höhe von 200.000 Euro mit einem Disagio von 5 Prozent werden nur 190.000 ausbezahlt. Es müssen aber 200.000 zurückgezahlt werden, und die Zinsen werden auch aus dem Betrag von 200.000 Euro berechnet.

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