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| Bei Börsengeschäften bedeutet Geld (Abkürzung G hinter der Kursangabe), dass ein Kaufwunsch vorlag, der nicht getätigt werden konnte (da z.B. kein Verkäufer vorhanden war). Bei bezahlt Geld (Abkürzung bG) wurden schon Käufe getätigt, es konnten aber nicht alle Kaufwünsche erfüllt werden. Dieser
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