Aktien-Depot - Lexikon der BörseInsiderpapier
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| Nach § 12 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes handelt es sich bei Insiderpapieren um Finanzinstrumente, - die an Börsen oder einem organisierten Markt im Inland oder Rechte auf Zeichnung, Erwerb oder Veräußerung von Wertpapieren (Optionsgeschäfte), Geschäfte in Insiderpapieren überwacht in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit ausgeklügelten EDV-Programmen. Diese filtern aus den täglichen Umsätze an den Börsen Auffälligkeiten heraus. Insidergeschäfte stehen unter Strafe. Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das sind beispielsweise Banken und Sparkassen, müssen missbrauchsverdächtige Geschäfte dieser Behörde anzeigen. Dieser
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