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Insidertatsache
 

Insidertatsache war ein langjährig gültiger Begriff im deutschen Bank- und Börsenwesen.

Als Insidertatsache wurde eine Information angesehen, welche

- nicht öffentlich bekannt war,
- sich auf einen oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren oder auf Insiderpapiere selbst bezog und
- geeignet war, im Falle eines öffentlichen Bekanntwerdens den Kurs der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen.
Durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz ist der Begriff im Jahr 2004 durch die Insiderinformation abgelöst worden.

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