| Unter einer Kapitalerhöhung versteht
man die Erhöhung des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft (z.B.
einer Aktiengesellschaft).
Möglichkeiten zur Kapitalerhöhung
Ordentliche Kapitalerhöhung
Die Erhöhung des Grundkapitals erfolgt durch Einlagen der Gesellschafter
oder durch Emission
(Ausgabe) neuer Aktien. Dafür ist eine Zustimmung der Hauptversammlung
erforderlich, bei der mindestens 3/4 des bei der Beschlußfassung
vertretenen Grundkapitals zustimmen muß (§§182-191 AktG).
Bedingte Kapitalerhöhung
Eine Kapitalerhöhung, die aufgrund von Sondersituationen erfolgt:
Vorbereitung einer Fusion
Ausgabe von Belegschaftsaktien
Umtauschrechte für Inhaber von Wandelobligationen oder Optionsanleihen (§§192-201 AktG)
Genehmigtes Kapital
Eine an bestimmte Restriktionen gebundene vereinfachte Form der ordentlichen
Kapitalerhöhung: Der Vorstand kann für maximal 5 Jahre nach
Eintragung ermächtigt werden, das Grundkapital eigenmächtig
zu erhöhen. Dabei darf ein bestimmter Nennwert, der höchstens
50% des Grundkapitals betragen darf, nicht überschritten werden.
Für die Ermächtigung des Vorstandes bedarf es einer 3/4-Mehrheit
des vertretenen stimmberechtigten Kapitals auf der Hauptversammlung.
(§§202-206 AktG)
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Hierbei wird die Gewinnrücklage und/oder die Kapitalrücklage
in Grundkapital umgewandelt. Die Aktionäre
bekommen daraufhin Gratis- oder Bonusaktien
zugeteilt, um den zur Bildung der Rücklagen nötigen Verzicht
auf Dividendenausschüttung auszugleichen.
Allgemeines
Altaktionären ermöglichen so genannte Bezugsrechte,
durch eine Beteiligung an der Kapitalerhöhung (also den Kauf neuer,
zusätzlicher Aktien) ihre prozentuale Beteiligung an der AG zu halten.
Gründe für eine Kapitalerhöhung
Eine Kapitalerhöhung kann dann notwendig werden, wenn:
eine Änderung der Rechtsform des Unternehmens erfolgen soll,
die Geschäftstätigkeit des Unternehmens ausgeweitet werden
soll, also z.B. eine größere Investition nicht durch die Aufnahme
eines Kredits, sondern durch eigene Mittel finanziert werden soll,
die Bonität des Unternehmens verbessert und somit (aufgrund eines
geringeren Verschuldungsgrades) die Fremdkapitalkosten gesenkt werden
sollen. Dieser
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