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Kapitalerhöhung
 

Unter einer Kapitalerhöhung versteht man die Erhöhung des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft (z.B. einer Aktiengesellschaft).

Möglichkeiten zur Kapitalerhöhung

Ordentliche Kapitalerhöhung
Die Erhöhung des Grundkapitals erfolgt durch Einlagen der Gesellschafter oder durch Emission (Ausgabe) neuer Aktien. Dafür ist eine Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich, bei der mindestens 3/4 des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals zustimmen muß (§§182-191 AktG).

Bedingte Kapitalerhöhung
Eine Kapitalerhöhung, die aufgrund von Sondersituationen erfolgt:

Vorbereitung einer Fusion
Ausgabe von Belegschaftsaktien
Umtauschrechte für Inhaber von Wandelobligationen oder Optionsanleihen (§§192-201 AktG)

Genehmigtes Kapital
Eine an bestimmte Restriktionen gebundene vereinfachte Form der ordentlichen Kapitalerhöhung: Der Vorstand kann für maximal 5 Jahre nach Eintragung ermächtigt werden, das Grundkapital eigenmächtig zu erhöhen. Dabei darf ein bestimmter Nennwert, der höchstens 50% des Grundkapitals betragen darf, nicht überschritten werden. Für die Ermächtigung des Vorstandes bedarf es einer 3/4-Mehrheit des vertretenen stimmberechtigten Kapitals auf der Hauptversammlung. (§§202-206 AktG)

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Hierbei wird die Gewinnrücklage und/oder die Kapitalrücklage in Grundkapital umgewandelt. Die Aktionäre bekommen daraufhin Gratis- oder Bonusaktien zugeteilt, um den zur Bildung der Rücklagen nötigen Verzicht auf Dividendenausschüttung auszugleichen.

Allgemeines
Altaktionären ermöglichen so genannte Bezugsrechte, durch eine Beteiligung an der Kapitalerhöhung (also den Kauf neuer, zusätzlicher Aktien) ihre prozentuale Beteiligung an der AG zu halten.

Gründe für eine Kapitalerhöhung
Eine Kapitalerhöhung kann dann notwendig werden, wenn:

eine Änderung der Rechtsform des Unternehmens erfolgen soll,
die Geschäftstätigkeit des Unternehmens ausgeweitet werden soll, also z.B. eine größere Investition nicht durch die Aufnahme eines Kredits, sondern durch eigene Mittel finanziert werden soll,
die Bonität des Unternehmens verbessert und somit (aufgrund eines geringeren Verschuldungsgrades) die Fremdkapitalkosten gesenkt werden sollen.

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