Aktien-Depot - Lexikon der BörsePfandbrief
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| Ein Pfandbrief ist eine von einer Hypothekenbank oder Landesbank begebene Anleihe, die mittelbar durch Grundpfandrecht auf Grundstücken lastend oder durch Forderungen gegen die öffentliche Hand besichert ist. Grundlage ist das Hypothekenbankgesetz und eine vergleichbare Rechtsgrundlage für die Landesbanken. Die Sicherheit (Bonität) des Pfandbriefes (Mündelsicher, Lombardfähig und Deckungsstockfähig) beruht auf vier Säulen: - die unmittelbare Verknüpfung des Pfandbriefes mit den dem Deckungsstock
zugeordneten Darlehen (§ 6 HBG). Im Falle einer Insolvenz der Hypothekenbank
werden die Pfandbriefgläubiger vor allen anderen Gläubigern
aus dieser Deckungsmasse befriedigt. Die Einhaltung der mit dem Deckungsstock
verknüpften Vorschriften wird von einem institutsunabhängigen
Treuhänder überwacht(§§ 29-34 HBG) Pfandbriefe bieten i.d.R. eine etwas höhere Rendite als Bundesanleihen, sind jedoch in Hinblick auf die Bonität der Emittenten als ähnlich sicher anzusehen. Ein mit besonderen Eigenschaften ausgestatter Pfandbrief ist der seit Mai 1995 existierende Jumbo-Pfandbrief. Jumbos haben ein Mindestemissionsvolumen von mehr als einer Milliarde Euro und ein verpflichtendes Market Making. Von einer Anleihe mit Market-Making spricht man dann, wenn sich zumindest drei Banken gegenüber dem Emittenten verpflichtet haben, mit festgelegten Geld-Brief-Spannen während festgelegter Handelszeiten Zwei-Wege-Preise gegenüber anderen Market Makern zu quotieren. Daher sind diese Anleihen besonders liquide und man erhält beim Handel marktgerechte Kurse. Für Anfang 2005 wird eine Neufassung des Pfandbriefgesetzes erwartet,
die es den Geschäftsbanken erlauben wird, Pfandbriefe als Refinanzierungsmittel
einzusetzen. Dieser Artikel basiert auf
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