| Eine Schuldverschreibung ist ein Wertpapier
mit dem sich der Aussteller (Emittent)
in einer Urkunde verpflichtet, eine bestimmte Leistung zu erbringen.
Zweck und Gegenstand der versprochenen Leistung
Der Emittent verspricht die Leistung üblicherweise als Gegenleistung
für einen vom Erwerber als Darlehen zur Verfügung gestellten
Geldbetrag. Dementsprechend handelt es sich deshalb auch bei der vom Emittenten
versprochenen Leistung meist um die Rückzahlung dieses Geldbetrages
zuzüglich eines ebenfalls in Geld geschuldeten Zinses. Gleichwohl
sind auch exotische Leistungsversprechen anzutreffen bei denen die gesamte
Leistung oder der Zins in Form bestimmter Waren (z.B. Wein oder Pralinen)
zu erbringen ist. Sehr häufig wird die Bestimmung des Rückzahlungsbetrages
auch an bestimmte Basiswerte geknüpft (etwa bei Zertifikaten) oder
die gesamte Rückzahlung vom Eintritt oder Nichteintritt bestimmter
Ereignisse abhängig gemacht (Optionsscheine). Bei Optionsscheinen
und Zertifikaten erfolgt üblicherweise keine Verzinsung. Eine Sonderform
der Verzinsung stellen sog. Nullcouponanleihen dar, in denen der Emissionspreis
der Schuldverschreibung unter deren Nennwert liegt und sich der Zins folglich
aus der Differenz zwischen Emissionspreis und Rückzahlungsbetrag
(= Nennwert) errechnet.
Der Zins kann unveränderlich (fixed rate) aber auch variabel (floating
rate) ausgestaltet sein. Bei variabel verzinslichen Schuldverschreibungen
erfolgt meist die Verknüpfung eines festen Zinsbestandteils (Marge)
mit einem Referenzzinssatz (z.B. EURIBOR oder LIBOR). Weitere Parameter
eines gleitenden Zinssatzes können die Bonitätseinstufung des
Emittenten (auch als Rating bezeichnet) oder ein bestimmter Inflationsindex
sein.
Emission
und Emittenten
Schuldverschreibungen durften in der Bundesrepublik Deutschland bis 1990
nur mit staatlicher Genehmigung ausgegeben werden (vgl. Gesetz zur Vereinfachung
der Ausgabe von Schuldverschreibungen vom 17. Dezember 1990 (Bundesgesetzblatt
Teil I, S. 2839)). Im Hinblick auf die Emittenten wird unterschieden zwischen
Emissionen durch:
Staaten, Bundesländer, Kantone und Kommunen (bezeichnet als Staatsobligationen
oder Staatsanleihen bzw. Kommunalobligationen
oder Kommunalschuldverschreibungen),
Banken (Bankschuldverschreibungen),
Unternehmen (Industrieanleihen, -obligationen oder Corporate Bonds),
Die Schuldverschreibung hat häufig eine vorher feststehende Laufzeit.
Eine Besonderheit stellen sogenannte Endlosanleihen dar und Schuldverschreibungen
mit an bestimmte Ereignisse geknüpfte Kündigungsrechte des Emittenten
oder der Gläubiger. Üblich - und nach deutschem Recht zwingend
- ist das Kündigungsrecht der Gläubiger im Falle der Insolvenz
des Emittenten. Unterschieden wir bezogen auf die Laufzeit zwischen kurzfristigen
Schuldverschreibungen (sog. Commercial Papers), mittelfristigen Schuldverschreibungen
(sog. Medium Term Notes) und langfristigen Schuldverschreibungen (üblicherweise
nur dann als Anleihen oder Bonds bezeichnet).
Schuldverschreibungen dienen als Mittel der Fremdfinanzierung.
Zivilrechtliche Grundlagen und rechtliche Ausgestaltungsmöglichkeiten
Die Schuldverschreibung kann wie jedes Wertpapier als Inhaber- oder Namenspapier
ausgestaltet sein.
Die Inhaberschuldverschreibung ist im deutschen Schuldrecht in den §§
793 ff BGB geregelt; die Namensschuldverschreibung zumindest in §
806 BGB ausdrücklich erwähnt. Eine Sonderform nehmen Namenspapiere
mit Inhaberklausel ein (vgl. § 808 BGB) die sog. qualifizierte Legitimations-
oder hinkende Inhaberpapiere sind.
Sonderformen
Die Vielzahl von Ausgestaltungsmöglichkeiten spiegelt sich in einer
Vielfalt von Sonderformen der Schuldverschreibung wider, die sich einer
abschließenden systematischen Darstellung entziehen. Wichtige Sonderformen
sind:
- Pfandbriefe, bei denen zwischen Pfandbriefen der Kommunen sowie Hypothekenpfandbriefen
und Schiffspfandbriefen unterschieden wird,
- Asset
Backed Securities, wobei es sich allerdings nicht zwingend um
Schuldverschreibungen handeln muss,
- Zertifikate,
- Optionsscheine,
- Wandelanleihen.
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