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Termingeschäft
 

Ein Termingeschäft ist im Börsenhandel erst zu einem deutlich späteren Termin erfüllt, nicht sofort nach Geschäftsabschluss wie etwa ein Kassageschäft, siehe hierzu Vertrag

Termingeschäfte kommen in zwei Arten vor:

Das unbedingte Termingeschäft muss sowohl seitens der Käufers als auch des Verkäufers auf jeden Fall - also "unbedingt" - durchgeführt werden. Zu den klassischen unbedingten Termingeschäften zählen beispielsweise Currency Forwards und Forward Rate Agreements (FRA), zu den börsengehandelten Termingeschäften zählen Futures.

Beim bedingten Termingeschäft wird dem Käufer das Wahlrecht eingeräumt, auf der Grundlage vorher festgelegter Konditionen erst in der Zukunft zu entscheiden ("bedingt" durch bestimmte Marktwerte), ob er das zugrunde liegende Geschäft tatsächlich durchführen möchte. Bedingte Termingeschäfte nennt man auch Optionen.

Von Bankkunden, die etwa Optionsgeschäfte durchführen wollen, verlangen die Banken eine schriftliche Bestätigung darüber, dass der Bankkunde über die Risiken von Termingeschäften hinreichend aufgeklärt wurde. Termingeschäfte gelten als extrem riskante Geldanlagen die im Erfolgsfall aber auch hohe Gewinnspannen ermöglichen.

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