Depot auflösen

Depot auflösenMöchten sich Aktienhändler aus dem aktiven Trading-Geschäft zurückziehen oder ein neues Depot bei einem anderen Broker eröffnen, so können sie ihr Depot auflösen. Normalerweise ist dieser Vorgang mit wenig Aufwand verbunden, bedarf allerdings einer ausdrücklichen schriftlichen Kündigung bei der aktuell depotführenden Bank oder dem Broker. Zu beachten sind dabei lediglich einige kleinere Hinweise.

Bei Unzufriedenheit mit dem eigenen Broker kann es vorkommen, dass Börsenhändler ihr gesamtes Depot auflösen und kündigen möchten. Grundsätzlich sind bei den meisten Anbietern für Wertpapierdepots zwar keine pauschalen Gebühren für die Depotführung mehr erforderlich, doch möchten Trader oft endgültig mit dem Kapitel bei einer Bank abschließen.

Ausnahmefall Depotübertragung

Depot übertragenSoll das Traden bei einer anderen Bank fortgesetzt werden ist das Kündigen des Depots für gewöhnlich nicht erforderlich. Bequem kann bei einem neuen Anbieter ein neues Depot eingerichtet werden. Mit wenigen Klicks und Angaben wird das Aktiendepot vom vorherigen Anbieter automatisch auf den neuen Broker übertragen. Ob hierbei Kosten entstehen ist jeweils bei den Banken zu erfragen. Für gewöhnlich geben die Geschäftsbedingungen darüber bereits Auskunft und informieren sachlich, was bei der Depotübertragung zu beachten ist.

Ein Depot auflösen – das ist zu beachten

Kündigungen des Wertpapierkontos sind jederzeit möglich. Teils müssen Kündigungsfristen eingehalten werden, welche die jeweilige Bank vorgibt. Die Auflösung eines Depots ist am einfachsten mithilfe eines Kündigungsschreibens. Trader müssen hier wachsam sein: Viele Banken ermöglichen keine Kündigung per Email oder FAX und erfordern eine rechtsgültige Depotauflösung per brieflicher Benachrichtigung. Ebenfalls nicht wirksam ist es, wenn Händler per telefonischen Kontakt ihr Aktiendepot kündigen. Allerdings können über die Supportnummern wichtige Hinweise, Informationen und Formulare zur Depotkündigung eingeholt werden.

Depot auflösen per Brief

Depotauflösung per BriefAnstelle des Ausfüllens der notwendigen Formulare können Trader auch einen formlosen Brief aufsetzen, der den Broker über die Kündigungsabsicht informiert und den Vorgang einer rechtskräftigen Kündigung erfüllt. Anzugeben sind dabei einige wesentliche Daten. Neben Name und Geburtsdatum des Traders ist in jedem Fall die Depotkontonummer zu nennen. Bestehen Unter- und Verrechnungskonten bei der Bank müssen Sie die entsprechenden Nummern ebenfalls angeben. Stellen Sie außerdem sicher, dass Ihr Wille zur Kündigung im Schreiben ausdrücklich deutlich wird. Machen Sie sich allerdings klar, dass alle zu dem Aktiendepot gehörenden Konten ebenfalls von der Kündigung betroffen sind und gelöscht werden.

Besitzen Sie noch einen Bestand an Wertpapieren in Ihrem Depot, dann werden diese in der Regel nicht automatisch verkauft. Sie müssen Ihrer Bank ausdrücklich den Auftrag zur Übertragung der Wertpapiere auf ein anderes Depot geben. Erstellen Sie also erst ein neues Depot, bevor Sie Ihr altes Depot auflösen. Daten des neuen Wertpapierdepots wie Inhaber, Kontonummer und Bankleitzahl sind ebenfalls anzugeben, damit die Übertragung ordentlich durchgeführt werden kann. Möchten Sie kein weiteres Depot führen, dann teilen Sie Ihrer Bank im Kündigungsschreiben ausdrücklich die Verkaufsaufträge für alle Wertpapiere mit.

Nicht vergessen dürfen Sie darüber hinaus die Angabe einer Bankverbindung, an welche Ihnen die Bank Ihr verbliebenes Guthaben inklusive eventueller Erlöse aus Aktienverkäufen überweist. Depotleichen (praktisch wertlose Aktien) können von der Bank wertlos ausgebucht werden. Dafür veranschlagen Broker im Normalfall etwa 20 Euro pro Wertpapier. Der Wille zur Ausbuchung ist ebenfalls im Kündigungsschreiben festzuhalten.

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